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Info zu Elektroaltgeräten

Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte werden unentgeltlich zurückgenommen. Kleinere Geräte (d.h. max. 25 cm lang/breit/hoch) unabhängig davon, ob der Altgerätebesitzer gleichzeitig ein ähnliches Neugerät kauft. Bei größeren Geräten gilt das Rückgaberecht des Gerätebesitzers bzw. die Rücknahmepflicht des Vertreibers nur bei gleichzeitigem Kauf eines Neugeräts mit ähnlichen Funktionen.

Elektro- und Elektronikgeräte können in unseren Geschäftsstellen abgegeben werden, dorthin gesendet werden (nicht unfrei!) oder würden von uns kostenfrei bei Ihnen abgeholt. Es wird jedoch empfohlen, vorher auf jeden Fall mit uns per E-Mail das Rücknahmeverlangen anzumelden, da wir nur so eine für Sie optimale Abwicklung garantieren können und Geräte nicht an falschen Adressen landen.

Die zurückgenommenen Altgeräte werden von uns einem der vorgeschriebenen Entsorgungswege zugeführt (zertifizierte Erstbehandlungsanlagen), sofern keine Wiederverwendung möglich ist.